Allgemeine Geschäftsbestimmungen Fitnessbereich
Geltungsbereich
Die gültige Mitgliedschaft berechtigt den Trainingsteilnehmer, die zur Verfügung stehenden Trainingsgeräte während den Öffnungszeiten des LINTHPRAXEN Präventionszentrums unter Einhaltung der geltenden Hausordnung und Hygienevorschriften zu benutzen.
Aktuelle Allgemeine Vertragsbedingungen
Mit der Unterzeichnung der Vertragsbestimmungen und der Übergabe der allgemeinen Geschäftsbestimmungen (AGB) sowie der Hausordnung akzeptiert der Trainingsteilnehmer diese Vertragsbestimmungen (AGB und Hausordnung) als integrierenden Vertragsbestandteil. Eine aktuelle Fassung der AGB und der Hausordnung ist jederzeit abrufbar auf unserer Homepage. Es obliegt der Verantwortung des Trainingsteilnehmers, sich über die aktuell geltenden Bedingungen zu informieren.
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist persönlich, nicht übertragbar und wird nicht automatisch verlängert.
Minderjährige müssen zusätzlich zum Vertrag die vom gesetzlichen Vertreter unterzeichnete Genehmigungserklärung für Jugendliche bis 18 Jahre einreichen.
Zahlung
Der Mitgliederbeitrag für die Benutzung des LINTHPRAXEN Präventionszentrums ist per Vertragsabschluss bzw. Vertragsverlängerung fällig und zu bezahlen.
Die Nichtbenutzung der Trainingsgeräte berechtigt weder zur Reduktion noch zur Rückforderung des Mitgliederbeitrages.
Haftung des LINTHPRAXEN Präventionszentrums
Die Benutzung der Trainingsgeräte erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Gefahr des Trainingsteilnehmers. Seitens des LINTHPRAXEN Präventionszentrums wird jede Haftung für Schäden und Unfälle, Verletzungen und/oder Krankheiten des Trainingsteilnehmers ausdrücklich abgelehnt. Der Abschluss der entsprechenden Versicherung ist Sache des Trainingsteilnehmers.
Der Haftungsausschluss gilt nicht für rechtswidrige Absicht und Grobfahrlässigkeit.
Der Haftungsausschluss gilt hingegen für Hilfspersonen, das heisst für Angestellte des LINTHPRAXEN Präventionszentrums (Art. 101 Abs. 2 OR).
Die Haftung für den Verlust von Wertgegenständen des Trainingsteilnehmers in den Räumen der LINTHPRAXEN wird ausdrücklich wegbedungen. Der Abschluss der entsprechenden Versicherung ist Sache des Trainingsteilnehmers.
Gesundheitszustand
Falls der Trainingsteilnehmer in den letzten zwei Jahren nicht regelmässig Sport getrieben hat, der allgemeine Gesundheitszustand nicht einwandfrei ist, in den letzten zwei Jahren eine schwere Erkrankung vorlag und/oder ein ärztlicher Eingriff (Operation) stattgefunden hat, empfiehlt es sich, vor der Trainingsaufnahme eine umfassende, ärztliche Untersuchung zu machen.
Zuwiderhandlung / Hausverbot / Haftung des Trainingsteilnehmers
Der Trainingsteilnehmer ist verpflichtet, die Hausordnung einzuhalten sowie den allgemeinen Anweisungen des Personals des LINTHPRAXEN Präventionszentrums Folge zu leisten. Ein Exemplar der Hausordnung ist dem Trainingsteilnehmer bei Vertragsabschluss ausgehändigt worden.
Im Falle von Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung und/oder bei Nichtbefolgen erteilter Weisungen des Personals ist das LINTHPRAXEN Präventionszentrum berechtigt, nach vorgängig erfolgter Mahnung, den Teilnahmevertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und den Mitgliedschaftsausweis einzuziehen bzw. für ungültig zu erklären; bei schwerwiegender Störung des Trainingsbetriebes durch den Trainingsteilnehmenden ist die Ansetzung einer Mahnfrist nicht erforderlich.
Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrags.
Der Trainingsteilnehmer haftet für die von ihm verursachten Beschädigungen der Trainingsanlagen und Trainingsgeräte und hat dem LINTHPRAXEN Präventionszentrum die entsprechenden Reparatur- und/oder Ersatzkosten vollumfänglich zu ersetzen. Eltern haften für ihre minderjährigen Kinder.
Betreuungsdienstleistungen
Mit der gültigen Mitgliedschaft (Präventionspass) erwirbt sich der Trainingsteilnehmer auch das Recht, die folgenden Betreuungsdienstleistungen in Anspruch nehmen zu können:
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Gespräch zur Abklärung des gesundheitlichen IST-Zustandes mit Protokollierung im Gesundheitsfragebogen
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Gespräch zur Abklärung der Trainingsbedürfnisse und Trainingsziele
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Trainingsberatung während der gesamten Laufzeit der Mitgliedschaft
Änderungen Allgemeine Geschäftsbestimmungen und Hausordnung
Der Trainingsteilnehmer nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der AGB und der Hausordnung vorbehalten bleiben. Allfällige Änderungen und/oder Ergänzungen derselben werden jeweils auf der Homepage mitgeteilt und gelten mit dem Datum der Änderung als integrierter Bestandteil des Teilnahmevertrages.
Es obliegt dem Trainingsteilnehmer, sich über die aktuell geltenden Bedingungen und die aktuell geltende Hausordnung zu informieren. Aus einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Hausordnung kann der Trainingsteilnehmer keine Rechte ableiten.
Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es gilt das Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Glarus

Hausordnung
Allgemeines:
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Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich gegenüber anderen Kunden, dem Personal und der Infrastruktur respektvoll zu verhalten
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saubere Trainingsbekleidung
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saubere, geschlossene Sportschuhe, mit welchen Sie nicht von der Strasse kommen
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immer mit Handtuch trainieren
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Personen mit starkem Körpergeruch: Bitte vor dem Training duschen
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Essen und Trinken ist nur im Empfangsbereich erlaubt – Ausnahme mit Bidon
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Kinder haben keinen Zutritt zu den Trainingsräumen und den Garderoben, auch nicht in Begleitung von Erwachsenen
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Alle Kleider, Schuhe, Taschen, Schlüssel etc. bitte in der Garderobe deponieren – schliessen Sie Ihre Sachen wegen Diebstahlgefahr ein
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Fitnessraum: kein Eintritt ohne Präventionspass
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Verlust des Garderobenschlüssel kostet CHF 20.-
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Das Telefonieren, Fotografieren und Aufnehmen von Videos mit dem Handy ist im gesamten Präventionszentrum verboten. Ausnahme: Telefonieren im Empfangsbereich
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Rasieren, Körperpeeling, Nagel- und Intimpflege sind in den Garderoben nicht erlaubt
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Tiere sind in den Räumlichkeiten des Präventionszentrums nicht erlaubt
Fitnessraum:
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Falls Sie zuerst an den Ausdauergeräten trainieren, bevor Sie an den Kraftgeräten trainieren, bitte verschwitztes T-Shirt wechseln
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Legen Sie immer ein Handtuch auf das Sitz- und Rückenpolster
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Benutzen Sie die Geräte gemäss Instruktion
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Geben Sie das Gerät nach Beendigung der Übung wieder frei – keine Pause auf den Geräten
Bewegungsraum:
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Der Bewegungsraum darf nicht für das persönliche Training benutzt werden
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Schuhe mit Dämpfung werden empfohlen
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Keine Schuhe, mit denen Sie von der Strasse kommen
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Keine Outdoor-Turnschuhe mit schwarzer Sohle
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Handtuch obligatorisch – Bodenübungen
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Getränke nur im Bidon oder verschliessbarer PET-Flasche
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Keine Esswaren, keine Kaugummi